“Die größte Gefahr für das richtige Urteil ist das Vorurteil“

(Max Hirschberg, Strafverteidiger 1883-1964, Das Fehlurteil im Strafprozess)

Vorurteile zu bekämpfen, die Würde des unter Verdacht geratenen Menschen, der sich uns anvertraut, zu bewahren, der Unschuldvermutung zu ihrem Recht zu verhelfen, betrachten wir als vornehmliche Aufgabe unserer anwaltlichen Tätigkeit, die Strafverteidigung sein soll. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung, leichtfertigen Kompromissen aus dem Weg zu gehen, mitunter unbequem zu sein, und Konflikte mit Justizorganen und anderen Verfahrensbeteiligten der Rechtsfindung wegen auszutragen.

Streit für den Mandanten ist nie Streit um seiner selbst Willen. Zwar sehen wir uns als Strafverteidiger aufgefordert, einseitig und konsequent zum Schutze des Mandanten und seiner Freiheit seine Rechte wahrzunehmen, dies aber immer in seinem wohlverstandenen und sachlich begründeten Interesse. Eine gemeinsame Verfahrenstrategie im vertrauensvollen Gespräch mit dem Mandanten zu erarbeiten, erfordert deshalb gelegentlich auch Widerspruch und Überzeugungsarbeit. Dieses so verstandene Mandanteninteresse hat oberste Priorität für unsere Arbeit.