Spektrum

Als Strafverteidiger stehen wir demjenigen zur Seite, der durch hoheitliche Gewalt in seinen Freiheiten bedroht und staatlichen Sanktionen ausgesetzt ist. Sanktionscharakter haben Strafen, Geldbußen, oft aber auch Anordnungen und Versagungen im Verwaltungsverfahren. Strafverteidigung in diesem Sinne befasst sich nicht nur mit dem sogenannten Kernstrafrecht - Mord, Totschlag, Raub, Diebstahl etc.-, auch wenn hier ein Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit liegt, sondern auch mit dem weiten Feld wirtschaftsstrafrechtlicher Fragestellungen (Insolvenzdelikte, Steuer-, Umwelt-, Computerstraftaten etc.), dem Unternehmenstrafrecht bis hin zum sogenannten Nebenstrafrecht mit seinen zahlreichen verwaltungsrechtlichen Anknüpfungspunkten, dem Arzt- und Betäubungsmittelrecht sowie dem Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Der zunehmenden Internationalisierung des Strafrechts (Völkerstrafrecht) gilt unsere besondere Aufmerksamkeit.

Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten wie dem Zivil-, Verwaltungs- oder Steuerrecht gehören zum Alltag des Strafverteidigers. In der Zusammenarbeit mit anerkannten Spezialisten aus diesen Rechtsgebieten sehen wir eine unverzichtbare Voraussetzung erfolgreicher Verteidigung.